Geldstrafe für Messerattacke auf Lebensgefährten
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Weil sie ihren Lebensgefährten im Streit mit einem Messer niedergestochen hatte, muss eine Frau aus Zwickau gut 1.400 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht verurteilte die 53-Jährige am Dienstagmorgen im Schnellverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau ihrem Partner zwei tiefe Stichwunden zugefügt hatte, die aber nicht lebensbedrohlich waren.