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Geldstrafe für Messerattacke auf Lebensgefährten

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Weil sie ihren Lebens­ge­fährten im Streit mit einem Messer nieder­ge­sto­chen hatte, muss eine Frau aus Zwickau gut 1.400 Euro Strafe zahlen. Das Amtsge­richt verur­teilte die 53-Jährige am Diens­tag­morgen im Schnell­ver­fahren wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau ihrem Partner zwei tiefe Stich­wunden zugefügt hatte, die aber nicht lebens­be­droh­lich waren.