Geldstrafen für faule Zeitungszusteller
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In Abwesenheit sind zwei Zeitungszusteller aus Werdau zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Ehepaar hatte seinen Job einfach nicht gemacht. Der Mann muss rund 450 Euro zahlen, die Frau knapp 200. Beide sind Hartz IV-Empfänger.
Das Paar hatte Zeitungen und Werbeflyer im Keller gehortet, anstatt sie auszutragen. Dennoch strichen beide zusammen 700 Euro monatlich ein - plus Fahrtkosten. Den Prozess am Montag schwänzten die zwei.