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Geldstrafen für faule Zeitungs­zusteller

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In Abwesen­heit sind zwei Zeitungs­zu­steller aus Werdau zu Geldstrafen verur­teilt worden. Das Ehepaar hatte seinen Job einfach nicht gemacht. Der Mann muss rund 450 Euro zahlen, die Frau knapp 200. Beide sind Hartz IV-Empfänger.

Das Paar hatte Zeitungen und Werbe­flyer im Keller gehortet, anstatt sie auszu­tragen. Dennoch strichen beide zusammen 700 Euro monat­lich ein - plus Fahrt­kosten. Den Prozess am Montag schwänzten die zwei.