Gericht in Zwickau verschärft Strafe gegen Polizeibeamten
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Ein Polizist ist am Landgericht Zwickau zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter sah es in dem Berufungsprozess am Dienstag als erwiesen an, dass der Beamte eine Zeugin (31) nach der Befragung auf dem Revier gegen deren Willen begrabscht und geküsst hat. Zwar habe sich die Frau nicht gewehrt, dennoch habe sich der Angeklagte strafbar gemacht, weil er der Frau in dieser Situation übergeordnet gewesen sei. In erster Instanz war der 59-Jährige zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Wird das Urteil rechtskräftig, droht dem Beschuldigten die Entlassung aus dem Polizeidienst und der Verlust seiner Pensionsansprüche.