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Gericht stoppt vorläufig Werdauer Bahnhofsabriss

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Am kommenden Dienstag sollte der Abriss des Werdauer Bahnhofsgebäudes beginnen. Dazu kommt es nicht. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat auf Antrag von drei Einwohnern eine einstweilige Anordnung erlassen, wonach bereits die Vorbereitungsarbeiten gestoppt werden müssen.

Wie Oberbürgermeister Sören Kristensen mitteilte, sei der Bescheid am Donnerstag, 15 Uhr, im Rathaus eingegangen. Darin werde die Stadt verpflichtet, bis zur Entscheidung des Stadtrates über die Zulässigkeit des von den Antragstellern initiierten Bürgerbegehrens keine Abrissarbeiten durchzuführen.

„Die Stadtverwaltung wird unverzüglich nach Ostern die notwendigen Entscheidungen zum weiteren Vorgehen in der Angelegenheit treffen“, so Kristensen am Donnerstagabend.