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Gericht sucht bei Vor-Ort-Termin Lösung im Freilicht­büh­nenstreit

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Im Rechts­streit um den Freilicht­büh­nen­lärm haben sich Richte­rinnen des Chemnitzer Verwal­tungs­ge­richts einen Eindruck von den Gegeben­heiten verschafft. Verhan­delt wurde am Mittwoch vor Ort. Nachbar Jens Schmitt hat die Stadt wegen der Bauge­neh­mi­gung verklagt, auf deren Grund­lage die Bühne 2011 moder­ni­siert wurde. Damals waren Schall­schutz­maß­nahmen ergriffen worden, die dem Kläger aber nicht ausrei­chen. Vor Ort ging es darum, welchen Charakter das Gebiet rund um die Freilicht­bühne hat – und welche Lärmschutz­richt­linie deshalb gilt.

Ein Urteil ist noch nicht in Sicht. Vergleichs­an­ge­bote des Klägers hatte die Stadt bisher abgelehnt. Der Nachbar wollte Haus und Grund an die Stadt verkaufen und somit auch gleich ein Altlas­ten­pro­blem lösen.

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Jens Schmitt