Gericht sucht bei Vor-Ort-Termin Lösung im Freilichtbühnenstreit
Im Rechtsstreit um den Freilichtbühnenlärm haben sich Richterinnen des Chemnitzer Verwaltungsgerichts einen Eindruck von den Gegebenheiten verschafft. Verhandelt wurde am Mittwoch vor Ort. Nachbar Jens Schmitt hat die Stadt wegen der Baugenehmigung verklagt, auf deren Grundlage die Bühne 2011 modernisiert wurde. Damals waren Schallschutzmaßnahmen ergriffen worden, die dem Kläger aber nicht ausreichen. Vor Ort ging es darum, welchen Charakter das Gebiet rund um die Freilichtbühne hat – und welche Lärmschutzrichtlinie deshalb gilt.
Ein Urteil ist noch nicht in Sicht. Vergleichsangebote des Klägers hatte die Stadt bisher abgelehnt. Der Nachbar wollte Haus und Grund an die Stadt verkaufen und somit auch gleich ein Altlastenproblem lösen.