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Gericht verhängt Gefängnisstrafen im Rockerprozess

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Im Rocker­pro­zess vorm Landge­richt sind am Dienstag die Urteile gefallen. Drei Männer kamen mit Bewäh­rung davon. Der Haupt­an­ge­klagte Marcus F. erhielt eine Freiheits­strafe in Höhe von andert­halb Jahren. Sein Urteil ist noch nicht rechts­kräftig, die Mitan­ge­klagten verzich­teten noch im Gericht­saal auf eine Revision.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Plauener Gremium-Rocker vor knapp zwei Jahren von einem Mitglied ausste­hende Beiträge eintreiben wollten: 250 Euro. Es setzte Schläge und Fußtritte. Als das Opfer ein Ultimatum erhielt, ging es zur Polizei.

Verur­teilt wurde das Quartett wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung, Freiheits­be­rau­bung und versuchter Nötigung. Der Vorwurf der Geisel­nahme wurde im Laufe der Verhand­lung fallen­ge­lassen.

Der 32-jährige Haupt­täter ist mehrfach einschlägig vorbe­straft und verbüßt bereits eine Haftstrafe. Außerdem wird ihm derzeit in Cottbus der Prozess gemacht wegen versuchten Mordes. Den aktuellen Richter­spruch quittierte er mit einem breiten Grinsen.