Gerichtspräsident verbietet angeklagten Youtubern das Filmen
Zuletzt aktualisiert:
Nun also doch: Die wegen Verleumdung der Oberbürgermeisterin angeklagten Hobbyfilmer (wir berichteten) dürfen an den beiden nächsten Verhandlungstagen auf den Gerichtsfluren keine Aufnahmen machen. Landgerichtspräsident Dirk Kirst hat die Justizwachtmeister angewiesen, denjenigen Ton-, Bild- und Filmaufnahmen zu verbieten, die keine Erlaubnis haben. Wer sich widersetze, bekomme Hausverbot. Im Saal selbst habe aber allein der Richter das sagen. Das schreibt Kirst in einer Mail an unseren Gerichtsreporter.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor erklärt, dass sie keinen Handlungsbedarf sehe, aber darauf hingewiesen, dass das Hausrecht beim Gericht liege. Von dem macht der Präsident nun Gebrauch.