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Gerichts­präsident verbietet angeklagten Youtubern das Filmen

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Nun also doch: Die wegen Verleum­dung der Oberbür­ger­meis­terin angeklagten Hobby­filmer (wir berich­teten) dürfen an den beiden nächsten Verhand­lungs­tagen auf den Gerichts­fluren keine Aufnahmen machen. Landge­richts­prä­si­dent Dirk Kirst hat die Justiz­wacht­meister angewiesen, denje­nigen Ton-, Bild- und Filmauf­nahmen zu verbieten, die keine Erlaubnis haben. Wer sich wider­setze, bekomme Hausverbot. Im Saal selbst habe aber allein der Richter das sagen. Das schreibt Kirst in einer Mail an unseren Gerichts­re­porter.

Die Staats­an­walt­schaft hatte zuvor erklärt, dass sie keinen Handlungs­be­darf sehe, aber darauf hinge­wiesen, dass das Hausrecht beim Gericht liege. Von dem macht der Präsi­dent nun Gebrauch.