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Glauchauer kann Streit um Nashorn-Hörner nicht gewinnen

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Ein Mann aus Glauchau will zwei Nashorn-Hörner wiederhaben, ist aber vor Gericht gescheitert. Die Hörner hatte ihm das Landratsamt Zwickau vor sieben Jahren weggenommen. Der Mann behauptet, er sei rechtmäßiger Besitzer. Die Hörner stammen aus dem Jahr 1901, sagt er. 300.000 Euro habe er seinem Lieferanten gezahlt. Aber das Verwaltungsgericht in Chemnitz monierte am Dienstag, dass er nur schlecht leserliche Kopien eines Dokumentes vorlegen kann. Auf Rat des Richters zog der Glauchauer seine Klage zurück. Seit 1977 stehen Nashörner unter Schutz, seitdem ist der Hornhandel verboten.