Graffiti-Sprayer kommt mit Verwarnung davon
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Im Prozess gegen zwei Grafitti-Sprayer hat das Amtsgericht Zwickau Milde walten lassen. Der 21-jährige Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verwarnt. Er muss 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Tut er das nicht, kommt er für vier Wochen in Arrest. Das Verfahren gegen den älteren Komplizen wurde eingestellt. Der 28-Jährige muss sich bald wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Damit droht im eine deutlich härtere Strafe. Die zwei Männer waren im April 2015 mit Spraydosen durch die Innenstadt gezogen. Schaden: rund 10.000 Euro.