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Graffiti-Sprayer kommt mit Verwarnung davon

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Im Prozess gegen zwei Grafitti-Sprayer hat das Amtsge­richt Zwickau Milde walten lassen. Der 21-jährige Angeklagte wurde nach Jugend­straf­recht verwarnt. Er muss 30 Stunden gemein­nüt­zige Arbeit leisten. Tut er das nicht, kommt er für vier Wochen in Arrest. Das Verfahren gegen den älteren Komplizen wurde einge­stellt. Der 28-Jährige muss sich bald wegen Körper­ver­let­zung vor Gericht verant­worten. Damit droht im eine deutlich härtere Strafe. Die zwei Männer waren im April 2015 mit Spray­dosen durch die Innen­stadt gezogen. Schaden: rund 10.000 Euro.