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Haftstrafe für Eden-Schläger

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Im Prozess um den Überfall auf Ausländer vorm Tanzcafé Eden vor fast zwei Jahren ist der Haupt­an­ge­klagte zu einer Freiheits­strafe von zweiein­halb Jahren verur­teilt worden. Das Gericht folgte mit dem Urteil im Wesent­li­chen dem Antrag der Staats­an­walt­schaft. Der Vertei­diger hatte eine Bewäh­rungs­strafe verlangt. Von zwei mitan­ge­klagten Frauen wurde eine freige­spro­chen, die andere erhielt eine Geldstrafe.

Richter Stefan Noback sagte zur Urteils­be­grün­dung, Enrico H. habe einen am Boden liegenden Türken mit Fußtritten traktiert. Das Opfer erlitt schwerste Kopfver­let­zungen. Ein zweites Opfer kam glimpf­li­cher davon. Als Motiv für die Tat nannte Noback die auslän­der­feind­liche Gesin­nung des Verur­teilten.

Der Angeklagte hatte bestritten, für die schweren Verlet­zungen verant­wort­lich zu sein. In dem viertä­gigen Prozess waren 30 Zeugen gehört worden. Der Staats­an­walt sprach von einem Klima der Angst und einer Mauer des Schwei­gens. Wieviele Schläger über die zwei Opfer tatsäch­lich herge­fallen waren, blieb im Dunkeln.

Die Urteile sind noch nicht rechts­kräftig.