Haftstrafe für Eden-Schläger
Im Prozess um den Überfall auf Ausländer vorm Tanzcafé Eden vor fast zwei Jahren ist der Hauptangeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht folgte mit dem Urteil im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe verlangt. Von zwei mitangeklagten Frauen wurde eine freigesprochen, die andere erhielt eine Geldstrafe.
Richter Stefan Noback sagte zur Urteilsbegründung, Enrico H. habe einen am Boden liegenden Türken mit Fußtritten traktiert. Das Opfer erlitt schwerste Kopfverletzungen. Ein zweites Opfer kam glimpflicher davon. Als Motiv für die Tat nannte Noback die ausländerfeindliche Gesinnung des Verurteilten.
Der Angeklagte hatte bestritten, für die schweren Verletzungen verantwortlich zu sein. In dem viertägigen Prozess waren 30 Zeugen gehört worden. Der Staatsanwalt sprach von einem Klima der Angst und einer Mauer des Schweigens. Wieviele Schläger über die zwei Opfer tatsächlich hergefallen waren, blieb im Dunkeln.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.