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  • Anwalt Reinhard Röthig (re.) hatte beantragt, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen. Das passierte aber nur für den Zeitraum der Vernehmung des Mannes. © Frank Vacik
    Anwalt Reinhard Röthig (re.) hatte beantragt, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen. Das passierte aber nur für den Zeitraum der Vernehmung des Mannes. © Frank Vacik

Haftstrafe für Ex-Musiklehrer wegen Kinderpornografie

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Ein ehemaliger Musiklehrer aus dem Landkreis Zwickau muss für sechs Monate ins Gefängnis. Das Zwickauer Amtsgericht hat den 58-Jährigen am Donnerstag wegen Besitzes von kinderpornografischem Material verurteilt. Er hat ein Geständnis abgelegt.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Oktober 2018 hatten Ermittler auf seinem Computer über 100 Bilddateien entdeckt. Sie zeigten Mädchen unter zehn Jahren bei sexuellen Handlungen mit Männern und gleichaltrigen Jungen. Weitere knapp 180 ähnliche Bilder hatte der Mann auf seinem Handy.

Der frühere Pädagoge und Chorleiter war einschlägig vorbestraft. Wegen Missbrauch von Schutzbefohlenen hatte er bereits eine Bewährungsstrafe bekommen.