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Haftstrafe für Sextäter von Callenberg

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Der Sextäter von Callen­berg muss ins Gefängnis. Vorm Landge­richt Zwickau wurde der Mann am Dienstag zu drei Jahren und neun Monaten Haft verur­teilt. Straf­mil­dernd wirkte sich aus, dass der 48-Jährige nicht vorbe­straft und geständig war. Nach Überzeu­gung des Richters hatte der Monteur auf einem Parkplatz versucht, eine Studentin zu verge­wal­tigen. Als sich das Opfer wehrte, verletzte es der Angreifer mit einem Messer an der Hand. Dafür muss Chris L. fast 14.000 Euro Schmer­zens­geld zahlen.