Haftstrafe für Todesfahrer von Niederlungwitz
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Der Todesfahrer von Niederlungwitz muss ins Gefängnis. Vorm Landgericht wurde der Mann am Dienstag zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Strafmildernd wirkte sich das Geständnis des 37-Jährigen aus. Er hatte im November betrunken (1,6 Promille) einen Radler (57) überfahren und liegengelassen. Der Postbote erlag an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Einen Führerschein hatte der Angeklagte nach Alkohol- und Drogenfahrten seit Jahren nicht mehr. Das Urteil ist rechtskräftig.