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Haftstrafen für Asylbewerber nach Einbrüchen

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Zwei Asylbe­werber aus Tunesien und Libyen müssen ins Gefängnis, nachdem sie in Plauen in der Silves­ter­nacht in sieben Wohnungen und Geschäfts­räume einge­bro­chen sind – inner­halb von 70 Minuten. Das Gericht in Zwickau verur­teilte die Männer am Mittwoch zu vier bzw. drei Jahren Haft.

In zwei Fällen hatten die Eigen­tümer versucht, die Einbre­cher festzu­halten. Die wehrten sich mit abgebro­chenen Bierfla­schen, es gab zwei Verletzte.

Ob die Männer jetzt abgeschoben werden, entscheidet die Auslän­der­be­hörde. In der Regel müssen krimi­nelle Asylbe­werber erst ihre Strafe in Deutsch­land absitzen.

Audio:

Gerichts­spre­cher Altfrid Luthe