Haftstrafen für Asylbewerber nach Einbrüchen
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Zwei Asylbewerber aus Tunesien und Libyen müssen ins Gefängnis, nachdem sie in Plauen in der Silvesternacht in sieben Wohnungen und Geschäftsräume eingebrochen sind – innerhalb von 70 Minuten. Das Gericht in Zwickau verurteilte die Männer am Mittwoch zu vier bzw. drei Jahren Haft.
In zwei Fällen hatten die Eigentümer versucht, die Einbrecher festzuhalten. Die wehrten sich mit abgebrochenen Bierflaschen, es gab zwei Verletzte.
Ob die Männer jetzt abgeschoben werden, entscheidet die Ausländerbehörde. In der Regel müssen kriminelle Asylbewerber erst ihre Strafe in Deutschland absitzen.
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Gerichtssprecher Altfrid Luthe