Haftstrafen für Messerangreifer vom Georgenplatz
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Im Prozess um die Messerattacke am Karfreitag auf dem Georgenplatz in Zwickau sind die Urteile gefallen. Die zwei 19-jährigen Angeklagten aus Afghanistan müssen für jeweils drei Jahre ins Gefängnis.
Die Große Jugendstrafkammer am Landgericht hat es als erwiesen angesehen, dass beide Männer Schuld daran haben, dass ihr Landsmann lebensbedrohlich verletzt wurde. Das Opfer konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.
Die Verteidiger hatten auf eine maximale Haftstrafe von einem Jahr, bzw. Freispruch wegen Notwehr plädiert. Die konnte der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann bei dem Vorfall aber nicht erkennen.