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Informatiker verurteilt

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Das Dresdner Landge­richt hat am Mittwoch einen Infor­ma­tiker wegen Compu­ter­be­trugs in 522 Fällen zu drei Jahren und neun Monaten Freiheits­strafe verur­teilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige mit gestoh­lenen Konto­daten bezahlte Fahrkarten billiger weiter­ver­kauft und so die Deutsche Bahn um rund 120 000 Euro geschä­digt hat. Der wegen Körper­ver­let­zung vorbe­strafte Mann hatte gestanden, von Juni 2012 bis April 2015 mit fremden Kredit­kar­ten­daten Bahnti­ckets erworben, sie weiter­ver­kauft und damit 38 000 Euro erzielt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Der Verkauf der Bahnti­ckets sei seine einzige Geldquelle gewesen, auch um seinen Sohn und dessen Mutter zu ernähren, hatte der Mann die Taten begründet. Auf seine Spur waren die Ermittler durch einen Testkauf gekommen. Er ist seit April 2015 in Unter­su­chungs­haft.