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Juristisches Nachspiel - Beißattacke vor Gericht

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Vor dem Amtsge­richt muss sich nächste Woche eine Ehepaar aus Reins­dorf wegen fahrläs­siger Körper­ver­let­zung  verant­worten. Der Rottweiler des Pärchen soll ein Kind schwer verletzt haben. Doch das Ehepaar soll keine Veran­las­sung gesehen haben den Notarzt zu rufen. Es müssen entsetz­liche Schmerzen gewesen sein, die das Mädchen zu ertragen hatte. Im Sommer 2010 war sie zu Besuch im Garten des befreun­deten Ehepaars in Reins­dorf. Unbeob­achtet von seinen Herrchen hatte der Rottweiler das Mädchen dann offenbar angriffen und sich zwei Mal im Unter­schenkel des Kindes verbissen. Das angeklagte Ehepaar soll den  Angriff des Hundes damals runter­ge­spielt haben, als die Mutter ihr Kind abholte. Doch zu Hause bemerkte sie am Bein ihrer Tochter eine tiefe Bisswunde, die sich entzündet hatte. Zehn Tage lang wurde das Mädchen im Kranken­haus behan­delt. Die Mutter erstat­tete schlie­ß­lich Anzeige gegen das Ehepaar.Sollte das Ehepaar am Mittwoch schuldig gespro­chen werden, drohen sogar Freiheits­strafen bis zu drei Jahren.