Kampf gegen Fünf-Prozent-Hürde im Freistaat
Die Freien Wähler in Sachsen haben wie angekündigt Einspruch gegen die Landtagswahl vom 31. August erhoben. „Nachdem die Wahl amtlich für gültig erklärt wurde, legen wir innerhalb der vorgegebenen Frist Beschwerde ein“, erklärte Vize-Landeschef Steffen Große am Donnerstag. Die Freien Wähler beantragten in einem Schreiben an den Landtag „die Überprüfung der Wahl und im Ergebnis die Aufhebung, Mängelbeseitigung und Wiederholung“. Zuvor hatte die „Leipziger Volkszeitung“ darüber berichtet. Die Freien Wähler monieren, dass viele Stimmen keine Berücksichtigung finden, weil kleine Parteien an der Sperrklausel scheitern. Der Brief sei am Donnerstag eingegangen, bestätigte ein Sprecher des Landtags. Die Freien Wähler kritisierten, dass gerade einmal rund 35 Prozent der Wahlberechtigten das Parlament trügen. Große begründet dies damit, dass die Hälfte der Sachsen den Wahlurnen fernblieb und etwa 14 Prozent für Parteien stimmten, die es nicht in den Landtag schafften. „Rund 220 000 Wählerstimmen sind unter den Tisch gefallen. Das darf uns nicht egal sein“, erklärte Große. Der Vize-Landeschef und seine Partei sehen die Beteiligungsgerechtigkeit durch die Sperrklausel verfassungswidrig eingeschränkt. An der Fünf-Prozent-Hürde waren auch die Freien Wähler selbst gescheitert: Sie erreichten lediglich 1,6 Prozent der Zweitstimmen. Schon während des Wahlkampfs im Juli hatte die Partei einen Einspruch erwogen. Dem Landtag liegen nun nach eigenen Angaben insgesamt 14 Einsprüche vor. Voraussichtlich Mitte November wird ein Wahlprüfungsausschuss gewählt, der die Beschwerden prüft. Anschließend entscheidet der Landtag, ob dem jeweiligen Einspruch stattgegeben wird.