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Kinderschänder-Prozess weitgehend ohne Öffentlichkeit

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Der Prozess gegen einen einschlägig vorbe­straften Sexual­straf­täter am Landge­richt Zwickau findet zum großen Teil hinter verschlos­senen Türen statt. Die Neben­kläger - die Eltern des Opfers - hatten beantragt, die Öffent­lich­keit komplett auszu­schließen. Zur Urteils­ver­kün­dung ist sie wieder zugelassen. Dem 48 Jahre alten Angeklagten wird vorge­worfen, eine damals 13-Jährige im Juni 2016 in der Nähe von Zwota sexuell missbraucht zu haben. Gut ein Jahr davor war nach einer langen Haftstrafe aus der anschlie­ßenden Siche­rungs­ver­wah­rung entlassen worden.  Zum Auftakt am Montag waren Prozess­be­ob­achter ledig­lich bei der Einver­nahme von zwei Polizisten zugelassen. Demnach war das Mädchen an dem Sommer­abend als vermisst gemeldet, weil es vom Schulweg nicht nach Hause gekommen war. Auf der Suche nach dem Mädchen sei ihm auf einem Waldweg am Ortsrand von Zwota ein Auto aufge­fallen, schil­derte ein Bundes­po­li­zist. Das vermisste Kind habe am Koffer­raum gestanden, während ein Mann auf dem Fahrer­sitz gesessen habe. Beim Daten­ab­gleich habe sich heraus­ge­stellt, dass der Mann bereits wegen anderer schwerer Straf­taten bekannt war. Wegen verschie­dener Sexual­de­likte ist der im ostfrie­si­schen Esens (Nieder­sachsen) geborene Mann mehrfach vorbe­straft, wie ein Gerichts­spre­cher erklärte. Zuletzt saß er in Bayern 13 Jahre im Gefängnis und war anschlie­ßend bis Februar 2015 in Siche­rungs­ver­wah­rung unter­ge­bracht. Seit der Tat sitzt er in Unter­su­chungs­haft. Während der Aussage des Polizisten schaute der Angeklagte, der deutlich älter aussieht als 48 Jahre, meist zu Boden oder auf seine im Schoß gefal­teten Hände. Auch zur Festnahme habe er unbetei­ligt gewirkt und nicht viel gesagt, ergänzte der Bundes­po­li­zist. Zur Verneh­mung einen Tag nach der Tat habe er geäußert, dass er keinen Anwalt wolle und brauche, sagte ein weiterer Polizist vor Gericht aus. Dem Verneh­mungs­be­amten gegen­über habe er die Tat zugegeben. „Ich habe es gemacht“, sollen demnach seine Worte gelautet haben. Nach Angaben des Gerichts­spre­chers ist der Angeklagte in Teilen geständig. Er soll die Tat zudem auf Video aufge­nommen haben. Für den Prozess sind bis Donnerstag insge­samt drei Verhand­lungs­tage geplant. Ob das Urteil schon in dieser Woche fällt, ist derzeit noch unklar. Gehört werden unter anderem die Eltern des Kindes sowie ein Sachver­stän­diger und die Bewäh­rungs­hel­ferin des Angeklagten. Das Mädchen selbst muss demnach nicht in den Zeugen­stand.

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Reporter Frank Vacik zum Ausschluss der Öffent­lich­keit