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Kleiner Grenzverkehr ohne Quarantänepflicht

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Mal schnell zum Tanken oder Zigaretten holen nach Polen oder Tschechien – das ist auch weiter möglich. Der kleine Grenzverkehr wird trotz der verschärften Corona-Regelungen aufrechterhalten. Der Aufenthalt im Nachbarland ist bis zu 24 Stunden ohne anschließende Quarantäne möglich. Das teilte das Sächsische Sozialministerium mit.

Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind jene, die z.B.  Verwandte besuchen oder  im jeweils anderen Land studieren. Auch Beschäftigte im grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr oder Berufspendler sind nicht betroffen.