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Kleptomanin wird nicht eingesperrt, weil sie sich behandeln lässt

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Eine Vogtländerin muss nicht ins Gefängnis, obwohl sie wieder und wieder geklaut hat. Das Landgericht Zwickau wandelte am Mittwoch eine zweimonatige Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe um - als allerletzte Chance. Die Mittvierzigerin ist Kleptomanin, aber seit Jahresanfang in psychologischer Behandlung. 16 Mal stand die gelernte Bürokauffrau in den vergangenen 20 Jahren schon vorm Richter - zuletzt wegen drei Packungen Popcorn und zwei Flaschen Duftöl für 12 Euro, geklaut in einem Supermarkt in Reichenbach. Drei Jahre lang darf sich die Frau nichts zu Schulden kommen lassen, zahlen muss sie 500 Euro an ein Kinderhospiz.