Kreistag: Räte und Fraktionen sollen etwas mehr Geld bekommen
In seiner letzten Sitzung beschäftigt sich der Zwickauer Kreistag am Mittwoch mit den Geldern, die ab 2025 gezahlt werden, um Räte zu entschädigen und Fraktionen zu finanzieren – wenn er also schon eine Weile Geschichte ist. Nach dem, was vorgeschlagen ist, bleibt der monatliche Sockelbetrag für die Fraktionen unverändert; die übrigen Beträge steigen um etwa zehn Prozent.
Bei der Entschädigung, die jeder Kreisrat und jede Kreisrätin bekommt, sieht es konkret so aus: Der monatliche Grundbetrag „klettert“ von 132 Euro auf 140, das Sitzungsgeld von 68 auf 75 Euro. Daneben erhalten die Fraktionen Gelder, um ihre Geschäftsstelle zu finanzieren. Der „Sockel“ beträgt weiterhin im Monat 2.000 Euro. Hinzu kommen noch 90 Euro pro Fraktionsmitglied, was zehn Euro mehr sind als jetzt.
Die aktuellen Sätze waren 2019 so festgelegt worden. Landrat Carsten Michaelis (CDU) verweist auf die Inflation und sieht daher die neue Beträge als vertretbar an. Dass der „alte“ Kreistag die Gelder für den neuen beschließt, hängt mit einer Anweisung des Innenministeriums zusammen. Es verlangt spätestens zum 31.12.24 eine Satzung für die Fraktionsfinanzierung. Bisher gab es dazu einen Vertrag. Also steht der Kreis Zwickau unter Zugzwang. Wenn erst der nächste Kreistag entscheiden soll, bliebe ihm nach der Wahl nicht viel Zeit.
Update, Mittwoch, 19:05 Uhr: Der Kreistag hat die Satzungen mit klarer Mehrheit beschlossen; es gab einige Gegenstimmen.