Streit um Absage der Weihnachtsmärkte eskaliert
Die Oberbürgermeister von Dresden und Chemnitz, Dirk Hilbert und Sven Schulze halten an den Weihnachtsmärkten in ihren Städten fest. Die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung rechtfertige keine Absage der Veranstaltungen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Sollte der Freistaat angesichts der aktuellen Corona-Lage eine Absage für sinnvoll halten, müsse er gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Die Städte würden sonst in ein unkalkulierbares Risiko hineinlaufen. Und weiter heißt es: 2G sei keine Option für die Veranstaltungen unter freiem Himmel.
Oberbürgermeister Dirk Hilbert und Oberbürgermeister Sven Schulze: „Die Marktveranstalter, egal ob kommunal oder privat, haben enorme Anstrengungen unternommen, um Weihnachtsmärkte unter Corona-Bedingungen zu planen und zu organisieren. So wurden Stände reduziert, Flächen erweitert und Verweilbereiche eingerichtet. Die Händler haben sich in Treu und Glauben an die öffentlichen Zusagen der Politik mit Waren und Produkten eingedeckt. Ob die Lage in den Krankenhäusern dafür spricht, öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel generell abzusagen, kann letztendlich nur der Verordnungsgeber und das zuständige Ministerium beurteilen. Fakt ist, dass die Corona-Schutzverordnung eine Absage derzeit nicht rechtfertigt. Insofern werden die Weihnachtsmärkte derzeit weiter aufgebaut. Sollte in diesen Tagen dennoch kurzfristig eine Änderung der Corona-Schutzverordnung ergehen, müssen Kommunen und Freistaat über die Entschädigung der Händler und Marktbetreiber sprechen, da ansonsten ein so drastischer wirtschaftlicher Schaden entsteht, der in dieser Branche jahrelang nachwirken würde.“
Ministerpräsident Kretschmer hatte am Donnerstag eine Absage der Weihnachtsmärkte gefordert, die Verantwortung aber indirekt dem Bund zugeschoben. „Man kann sich doch nicht vorstellen, dass man auf dem Weihnachtsmarkt steht, Glühwein trinkt und in den Krankenhäusern ist alles am Ende und man kämpft um die letzten Ressourcen“, sagte der CDU-Politiker im „ntv Frühstart“. Bund und Länder müssten Bürgermeistern, Landräten und Marktbetreibern diese schwere Entscheidung abnehmen.
Den Parteien einer möglichen Ampelkoalition warf Kretschmer mit ungewöhnlich drastischen Worten vor, auf die vierte Corona-Welle nicht schnell genug zu reagieren. „Ich finde, das ist ein schuldhaftes Zögern, was dieser Situation in Deutschland in keiner Weise gerecht wird.“ Er forderte Entscheidungen von Bund und Ländern bereits vor dem 25. November. An diesem Tag tritt das Corona-Gesetz der künftigen Koalition voraussichtlich in Kraft.
Sollte sich die Infektionsdynamik bis zum 25. November so fortsetzen wie in den vergangenen zwei Wochen, wäre das eine furchtbare Entwicklung, sagte Kretschmer. „Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen. Jetzt geht es darum, es rauszuholen.“ Er kritisierte erneut, dass SPD, Grüne und FDP die epidemische Notlage auslaufen lassen wollen: „Wie kann jetzt eine Ampel-Koalition auf die Idee kommen, der Bevölkerung zu sagen, es ist zu Ende.“
Gegenwind bekommt Kretschmer vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag SSG. „Der SSG trägt den Vorstoß der Staatsregierung nicht mit“, erklärt Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG. „Wir erinnern daran, dass die Staatsregierung seit Monaten betont, dass die Weihnachtsmärkte auch bei Erreichen der Vorwarnstufe und der Überlastungsstufe stattfinden können, wenn bestimmte Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Auf dieses Konzept haben sich die Kommunen bei ihren langfristigen Vorbereitungen verlassen.“
Woitschek sieht einen Widerspruch zwischen den Forderungen und dem Handeln der Staatsregierung. „Erst vor vier Tagen ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten, die trotz der gegenwärtigen Infektionslage weiterhin Weihnachtsmärkte zulässt. Mit dem nun bekannt gewordenen Vorschlag an die Kommunen, auf ihre Weihnachtsmärkte zu verzichten, widerspricht die Staatsregierung ihrem eigenen Konzept“ so der SSG-Verbandschef. „
Falls die Staatsregierung in den vergangenen vier Tagen aber neue Erkenntnisse gewonnen haben sollte, dass von den im Freien stattfindenden Weihnachtsmärkten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht zu vertretende Infektionsgefahren ausgehen, muss sie die rechtlichen Leitplanken ändern und dafür die Verantwortung übernehmen. Ist das nicht der Fall, entscheiden die Kommunen im Rahmen der örtlichen Verhältnisse und der geltenden rechtlichen Vorgaben selbst über die Durchführung.“