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Kripo ermittelt nach Rummel-Unfall

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Nach dem Unfall auf dem Rummel deutet einiges darauf hin, dass sich der Fahrge­schäft­be­treiber nicht an die Sicher­heits­vor­schriften gehalten hat. Mögli­cher­weise hätte das verun­glückte Mädchen gar nicht mit dem sogenannten Disco­fieber-Karus­sell fahren dürfen. Denn wie der Veran­stalter Peter Walz Radio Zwickau sagte, handelt es sich dabei um ein Jugend­fahr­ge­schäft und nicht um ein Kinder­ka­rus­sell. Die Ermitt­lungen der Kripo laufen auf Hochtouren. Sie bittet Zeugen, sich zu melden. Das sieben­jäh­rige Mädchen war gestern gegen 17 Uhr aus dem Karus­sell gefallen und hatte sich so schwer verletzt, dass es in ein Kranken­haus nach Chemnitz kam.