Kürzungen bei freien Schulen sind verfassungswidrig
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Aufatmen bei den freien Trägern in Sachsen. Die Einschnitte bei der Finanzierung von Privatschulen sind verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig am Freitag entschieden. Demnach muss der Gesetzgeber die Regelung bis Ende 2015 komplett neu gestalten. CDU und FDP in Sachsen hatten die Kürzungen im Jahr 2010 beschlossen. Das Kultusministerium teilte unterdessen mit, man werde umgehend Lösungsvorschläge erarbeiten. 2010 war beschlossen worden, dass auch freie Schulen Mindestschülerzahlen erreichen sollen, neugegründete Schulen erst nach einer Wartezeit von vier statt drei Jahren Zuschüsse erhalten und der Schulgeldersatz für Kinder aus sozial schwachen Familien abgeschafft wird.