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Landeskri­minalamt schützt syrische Hinweisgeber

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Das Landes­kri­mi­nalamt hat zwei Syrern, die den Terror­ver­däch­tigen Al-Bakr in Leipzig der Polizei übergeben haben,  hier in Sachsen sichere Unter­künfte zur Verfü­gung gestellt. Das wurde am späten Freitag­abend mitge­teilt. Außerdem bekamen die Männer Verhal­tens­hin­weise. "Der Schutz der syrischen Hinweis­geber ist der Polizei in Sachsen und dem Bundes­kri­mi­nalamt von Anfang an ein wichtiges Anliegen", steht in einer Presse­mit­tei­lung. Zwei weiteren Männern aus Syrien wurde ebenfalls Unter­stüt­zung angeboten. Diese halten sich aller­dings nicht in Sachsen auf. Einer wurde telefo­nisch erreicht. Er wollte laut LKA aber nicht zurück nach Sachsen kommen, auch nicht in Beglei­tung der Polizei. Der zweite wurde nicht direkt telefo­nisch erreicht, wollte sich aber aber der Polizei zurück­melden. Nach der Festnahme von Al-Bakr in Leipzig wird befürchtet, dass sich der IS rächen könnte.Und hier die gesamte Infor­ma­tion des Landes­kri­mi­nal­amtes:Medien­in­for­ma­tion zu Maßnahmen des Schutzes der syrischen Hinweis­geberDer Schutz der syrischen Hinweis­geber ist der Polizei in Sachsen und dem BKA von Anfang an ein wichtiges Anliegen. Es geht um vier Syrer, die alle grund­sätz­lich gleiche Schutz­an­ge­bote erhalten.Für zwei der Syrer wurde durch das Landes­kri­mi­nalamt Sachsen eine sichere Unter­kunft bereit­ge­stellt. Mit ihnen hat das Landes­kri­mi­nalamt in den letzten Tagen entspre­chende Gespräche geführt und in Abstim­mung mit dem BKA eine Gefähr­dungs­ana­lyse erstellt. Den Betrof­fenen wurden Verhal­tens­hin­weise gegeben. Sie erhalten Unter­stüt­zung bei einem Ortswechsel, wenn möglich gemäß ihrer Wünsche. Über eine Aufnahme in das Zeugen­schutz­pro­gramm entscheidet letzt­end­lich die Polizei in Abstim­mung mit der verfah­rens­füh­renden General­bun­des­an­walt­schaft.Zwei weitere Syrer halten sich auf eigene Initia­tive außer­halb Sachsens auf. Das Landes­kri­mi­nalamt hat versucht, zu beiden Betrof­fenen Kontakt aufzu­nehmen. Eine Person wurde direkt über das Telefon erreicht. Dieser Gesprächs­partner wollte auf ein entspre­chendes Schutz­an­gebot hin nicht nach Sachsen zurück­kehren, auch nicht in Beglei­tung der Polizei. Im zweiten Fall wurde das Handy nach Errei­chen des Gesprächs­part­ners über andere Personen weiter­ge­geben, wobei der Gesprächs­partner nach Unter­breiten eines Schutz­an­ge­botes einen Rückruf zusagte, der bis zum 14. Oktober 2016, gegen 20:00 Uhr, nicht erfolgt ist. Eine konkrete Gefahr wurde durch keine der Personen gegen­über der sächsi­schen Polizei vorge­tragen. Gleich­wohl erfolgt auch in diesen beiden Fällen eine entspre­chende Gefähr­dungs­ana­lyse. Aktuell nimmt das Bundes­kri­mi­nalamt erneut Kontakt zu diesen beiden Personen auf, wobei angestrebt wird, eine entspre­chende Ortsver­än­de­rung zu errei­chen. Eine Aufnahme in das Zeugen­schutz­pro­gramm wird auch hier geprüft,  aller­dings setzt dies das Mitwirken der Betrof­fenen voraus.