Landkreis Zwickau untersagt Großveranstaltungen
Das Landratsamt Zwickau verbietet Großveranstaltungen mit mehr als tausend Menschen. Damit entspricht die Behörde der Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Eindämmung des Atemwegserkrankung SARS-CoV-2 (Coronavirus). Die Regelung tritt ab Freitag, den 13.03.2020, in Kraft und gilt bis zum 30. April.2020. Sie enthält auch eine Meldepflicht von privaten und öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen von mindestens 200 Menschen. Diese seien unter Vorlage einer Risikobewertung im Voraus dem Landkreis anzuzeigen, hieß es.
Für Fragen zur Erkrankung und zur Allgemeinverfügung wurde eine Hotline eingerichtet. Unter 0375 4402-21111 können sich Einwohner montags bis donnerstags von 8 bis 16 und freitags von 8 bis 14 Uhr informieren.
Weitere Informationen zum Thema Corona-Virus und seine Folgen können auf der Internetplattform des Landkreises Zwickau nachgelesen werden. Dort sind neben der Allgemeinverfügung auch die Formulare zur Veranstaltungsanzeige zu finden.
Im Landkreis Zwickau sind bislang noch keine Infektionen mit Sars CoV-2 bekannt. Insgesamt stieg die Zahl der bestätigten Infektionen in Sachsen am Mittwochmorgen auf 26.
Update 14:15 Uhr - Sachsens Regierung hat wegen des Coronavirus Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen auf unbestimmte Zeit untersagt. Der Erlass solle eine einheitliche Regelung für den Freistaat schaffen und trete am Donnerstag, 8.00 Uhr, in Kraft, teilte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Mittwoch mit.