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Landkreise: Beschlossene Impfpflicht dringend überprüfen!

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In die Diskussion um die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich schaltet sich der sächsische Landkreistag ein. Bei einer Videokonferenz wurde eine Erklärung vorbereitet. Darüber informierte der Zwickauer Landrat Christoph Scheurer am Dienstagnachmittag bei einem Pressegespräch in Werdau. In der Stellungnahme werde dringend darum gebeten, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu überprüfen, sagte der CDU-Politiker anschließend im Interview. Es sei zu überprüfen, ob diese Impfpflicht ihren Sinn erfülle – auch unter den Bedingungen der Omikron-Variante – und ob die Gefahr bestehe, dass Patienten oder Pflegepatienten nicht ausreichend versorgt werden können.

Nach dem beschlossenen Gesetz müssen Krankenhäuser, Pflegeheime oder Arztpraxen Mitte März dem Gesundheitsamt melden, wie viele der Beschäftigten nicht geimpft sind. Das Gesundheitsamt soll dann entscheiden, ob es ein Beschäftigungs- oder Betretungsverbot ausspricht. Das wäre ein riesiger Aufwand, sagte Scheurer: „Wir rechnen ganz grob mit 20 bis 40 Personen mit juristischer Ausbildung, die wir dort einsetzen, und mit einem Zeitraum von minimal drei Monaten, die das dauert.“

Bei dem Abwägen müsse die Entscheidung zugunsten der Patienten fallen, das sei seine Überzeugung, sagte der dienstälteste Landrat von Sachsen. Er nannte uns ein Pflegeheim als Beispiel: „Das Pflegeheim hat jetzt schon seine Not, seine Belegschaft zu halten. Natürlich werden auch Pflegekräfte krank und kommen in Quarantäne. Dann wird es schon schwierig. Man kann die Patienten aber nicht nach Hause schicken. Und wenn man dann abwägen muss, kann die Einrichtung die Patienten noch versorgen, wenn wir Mitarbeitern das Zutrittsrecht entziehen, dann ist es eine Abwägung, die zugunsten der Patienten fallen muss.“