Lebenslang für 27-Jährigen im Zwickauer Mordprozess
Der Mörder von Susann P. muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau stellte am Freitagvormittag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit nicht möglich. Außerdem sprachen die Richter Patrick R. wegen versuchter Vergewaltigung schuldig. Der gelernte Gebäudereiniger hatte die 23-Jährige vor neun Monaten auf dem Heimweg von der Disko erdrosselt, nachdem sie einen "One-Night-Stand" mit ihm abgelehnt hatte. Der 27-Jährige hatte die Tat im Prozess zugegeben. Demnach hatte er Sex mit der Toten, bevor er die Leiche in einem Waldstück mit Benzin übergoss und anzündete. Eine Tötungsabsicht hatte er allerdings stets bestritten und auch konkrete Angaben zum Tatablauf verweigert. Spermaspuren am verkohlten Opfer hatten die Polizei schließlich auf seine Fährte gebracht. Das Landgericht folgte mit seinem Urteil der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte für eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert - und somit für eine Freiheitsstrafe von maximal 15 Jahren. Anwalt Michael Windisch kündigte an, Revision einzulegen. In seinem letzten Wort vor dem Urteil hatte der 27-Jährige die Angehörigen seines Opfers noch einmal um Verzeihung gebeten. Der Fall hatte auch Aufmerksamkeit erregt, weil der Mann zur Tatzeit Praktikant von Radio Zwickau war.