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Lebenslang für 27-Jährigen im Zwickauer Mordprozess

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Der Mörder von Susann P. muss lebens­lang ins Gefängnis. Das Landge­richt Zwickau stellte am Freitag­vor­mittag außerdem die beson­dere Schwere der Schuld fest. Eine vorzei­tige Haftent­las­sung nach 15 Jahren ist damit nicht möglich. Außerdem sprachen die Richter Patrick R. wegen versuchter Verge­wal­ti­gung schuldig. Der gelernte Gebäu­de­rei­niger hatte die 23-Jährige vor neun Monaten auf dem Heimweg von der Disko erdros­selt, nachdem sie einen "One-Night-Stand" mit ihm abgelehnt hatte. Der 27-Jährige hatte die Tat im Prozess zugegeben. Demnach hatte er Sex mit der Toten, bevor er die Leiche in einem Waldstück mit Benzin übergoss und anzün­dete. Eine Tötungs­ab­sicht hatte er aller­dings stets bestritten und auch konkrete Angaben zum Tatab­lauf verwei­gert. Sperma­spuren am verkohlten Opfer hatten die Polizei schlie­ß­lich auf seine Fährte gebracht. Das Landge­richt folgte mit seinem Urteil der Forde­rung von Staats­an­walt­schaft und Neben­klage. Die Vertei­di­gung hatte für eine Verur­tei­lung wegen Totschlags plädiert - und somit für eine Freiheits­strafe von maximal 15 Jahren. Anwalt Michael Windisch kündigte an, Revision einzu­legen. In seinem letzten Wort vor dem Urteil hatte der 27-Jährige die Angehö­rigen seines Opfers noch einmal um Verzei­hung gebeten. Der Fall hatte auch Aufmerk­sam­keit erregt, weil der Mann zur Tatzeit Prakti­kant von Radio Zwickau war.

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Staats­an­walt Bernd Saemann