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Urteil: Lebenslang für Doppelmörder von Werdau

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Im Prozess um den Doppelmord von Werdau ist das Urteil gefallen. Es sieht eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten vor.

Der 31-Jährige hatte während der Verhandlung am Zwickauer Landgericht ein Geständnis verlesen lassen. Demnach brachte der Mann im August letzten Jahres zunächst seine Ehefrau und anschließend den dreijährigen Sohn um. Motiv war Eifersucht.

Das Gericht sprach von einer heimtückischen Tat und einem besonders brutalen Vorgehen gegen den kleinen Jungen. Der Verurteilte kann frühestens nach 15 Jahren freikommen. Er soll Alkohol- und Drogenprobleme haben.