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Lichtensteiner wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

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Weil er seine Mutter mit einem Küchen­messer ersto­chen hat, muss ein Mann aus Lichten­stein lebens­lang hinter Gitter. Das Zwickauer Landge­richt sprach den 31-Jährigen am Montag wegen Mordes schuldig. Er habe in „heimtü­cki­scher Art und Weise“ siebenmal auf die 52-Jährige einge­sto­chen, sagte der Vorsit­zende Richter am Montag bei der Urteils­ver­kün­dungDemnach tötete der Sohn die Frau im vergan­genen August in deren Wohnung mit einem eigens mitge­brachten Küchen­messer. Die Tat sei geplant gewesen und nicht spontan erfolgt, zeigte sich das Gericht überzeugt. Vor der Attacke sei kein Wort gefallen, es habe auch keinen Streit gegeben, so die Richter. Mit der Verur­tei­lung folgte das Gericht der Forde­rung des Staats­an­walts. Auch nach vier Verhand­lungs­tagen sei das Motiv des Sohnes für Außen­ste­hende „schwer nachvoll­ziehbar“, so die Richter. Der von mehreren Zeugen als antriebslos beschrie­bene Mann habe sich von seiner Mutter gegän­gelt gefühlt. „Mein Neffe war ein Einzel­gänger, der sich lieber in seiner eigenen Welt verkroch“, hatte der Onkel ausge­sagt. Demnach hätte zwischen Mutter und Sohn nach einer Ausein­an­der­set­zung ein Jahr lang Funkstille geherrscht. Diese Zeit, in der ihm auch sein Arbeits­ver­mittler keine Stellen­an­ge­bote gemacht hatte, war von dem arbeits­losen Handels­fach­pa­cker zum Prozess­auf­takt im Februar als die „schönste Zeit“ seines Lebens beschrieben worden.  Als die Mutter im Sommer schlie­ß­lich wieder Kontakt zu ihrem Sohn aufnahm, fühlte der sich offen­sicht­lich in seiner Lethargie gestört. Da habe er sich für eine „endgül­tige Lösung des Problems“ entschieden, wie es die Rechts­an­wältin der Familie formu­lierte, die als Neben­kläger auftrat. Ein psycho­lo­gi­sches Gutachten hatte dem Sohn eine schizoide Persön­lich­keits­stö­rung beschei­nigt. Trotzdem sei er aus Sicht des Gerichts voll schuld­fähig, betonte der Richter. Das sieht der Vertei­diger anders. Er hatte auf sieben Jahre Haft wegen Totschlags plädiert. Der Anwalt kündigte an, wahrschein­lich Revision gegen das Urteil einlegen.

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Gerichts­spre­cher Altfrid Luthe