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Sachsen verhängt Lockdown - Das gilt ab Montag

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Mit einem harten Lockdown wird das öffentliche Leben in Sachsen ab Montag drastisch eingeschränkt. Die Staatsregierung hat dazu am Freitag eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, sie gilt ab 14. Dezember.

Der Lockdown soll bis zum 10. Januar dauern, kündigte Gesundheitsministerin Petra Köpping am Freitagabend an. „Jeder wird angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren“, so die Ministerin. Die neue Corona-Schutz-Verordnung wird unter www.coronavirus.sachsen.de veröffentlicht.

Es gelten weiterhin verschärfte Kontaktbeschränkungen für die Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten. Nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember 12 Uhr bis 27. Dezember 12 Uhr Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zulässig. Silvester bleibt es es bei maximal fünf Personen. Über das Thema Böller soll laut Köpping bundesweit entschieden werden. Ab Montag gilt auch ein generelles Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.

Ausgangsbeschränkung in Hotspots

In besonders betroffenen Gebieten soll es zwischen 22 und 6 Uhr Ausgangsbeschränkungen geben. Die Ausgangssperren sollen laut Köpping von einem Inzidenzwert von 200 an greifen. Dann darf das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Das sind der Weg zur Arbeit, der Arztbesuch oder die Versorgung von Tieren. Zum Einkaufen und für Sport gilt ein 15-Kilometer-Radius um das eigene Wohnumfeld. Spielplätze sollen nicht geschlossen werden.

Lockdown auch für Schulen und Kitas

Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis einschließlich zum 8. Januar 2021 geschlossen. In der Woche vor und nach den Weihnachtsferien (14. bis 18. Dezember 2020 sowie 4. bis 8. Januar 2021) gibt es für die Schüler eine „häusliche Lernzeit“. Die Schulbesuchspflicht wird für diese Zeit aufgehoben. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird eine Notbetreuung angeboten.

Zu den Beschränkungen im Schul- und Kitabetrieb sowie zur Notbetreuung informiert das Kultusministerium hier.

Viele Geschäfte müssen schließen

Auch zahlreiche Geschäfte müssen schließen. Erlaubt ist nur die Öffnung von folgenden Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung: Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Verkauf von Weihnachtsbäumen, Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, Baumschulen, Gartenbaubetriebe und Floristen. Baumärkte werden geschlossen. Weihnachtsbäume dürfen weiterhin verkauft werden.

Maskenpflicht im öffentlichen Raum

Mit der Verschärfung der Corona-Regeln gilt von Montag an im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht. Das heißt, der Mund-Nase-Schutz muss überall dort getragen werden, wo sich Menschen begegnen. Im Wald oder freiem Feld gilt das nicht, wenn man dort allein unterwegs ist.

Demos sind bis 1.000 Teilnehmer möglich, bei einer Inzidenz von 100. Bei Werten ab 200 dürfen sich nur noch bis zu 200 Personen versammeln, bei einer Inzidenz von 300 nur noch 100 Teilnehmer. Im Einzelfall können Ausnahmen erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

Regionale Besonderheiten

Die kommunalen Behörden in den Städten und Landkreisen können abhängig von der aktuellen regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen. Dresden und Görlitz haben das zum Beispiel schon getan, auch der Landkreis Zwickau und der Erzgebirgskreis.

Sachsen bleibt Corona-Brennpunkt

Die Gesamtzahl der Corona-Infektionen hat in Sachsen die Marke von 80.000 überstiegen. Nach der am Freitag vom Gesundheitsministerium in Dresden veröffentlichten Statistik sind seit Pandemie-Beginn im März 81.655 Covid-19-Infektionen nachgewiesen - 3.396 mehr als am Vortag.

Innerhalb von 24 Stunden starben 75 weitere Menschen mit oder an Sars-CoV-2, insgesamt sind es aktuell 1.574. Betroffen sind vor allem die Landkreise Görlitz, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie Meißen. Der Freistaat gilt bundesweit als Corona-Brennpunkt.

Audio:

Gesundheitsministerin Petra Köpping hören