Mai-Kundgebungen in Zwickau verboten
Am 1. Mai sollte es allein in Zwickau 18 Versammlungen geben. Alle Veranstalter erhalten vom Landratsamt eine Verfügung, die ihre Kundgebung untersagt. Darüber informierte am Dienstag die Kreisverwaltung bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Polizeidirektion. Eine Allgemeinverfügung soll ausschließen, dass weitere Anmeldungen eingereicht werden und womöglich in letzter Sekunde noch bearbeitet werden müssen.
Eine Kundgebung geplant hatten die Kleinpartei Der III. Weg und die Bürgeroffensive Deutschland, der DGB und die IG Metall. Hinzu kamen noch 14 Einzelanmeldungen. Die Sächsische Corona-Schutzverordnung lässt bei der aktuellen Inzidenz Versammlungen mit maximal zehn Personen zu. Doch Landratsamt und Polizei gehen davon aus, dass sich einige Veranstalter nicht daran halten würden. Polizeipräsident Lutz Rodig beschrieb beispielsweise, wie Der III. Weg deutschlandweit wirbt, unter anderem mit Flugblättern in Stuttgart. Die Bitte, die Teilnehmerzahl zu reduzieren, habe kein Gehör gefunden. Es wird weiter mobilisiert.
Insgesamt wäre mit etwa 4.000 Teilnehmern zu rechnen. Die Polizeidirektion Zwickau habe in ihrer Gefährdungsbewertung deutlich gemacht, heißt es in der Pressemitteilung, „dass ein derart komplexes Versammlungsgeschehen mit mehreren tausend Teilnehmern unterschiedlicher politischer Couleur auf engstem Raum unter Infektionsschutzgesichtspunkten nicht zu verantworten ist.“ Unweigerlich werde es zu Durchmischungen und Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten der verschiedenen Lager sowie dieser mit der Polizei kommen.
Update 29. April: Auch der Vogtlandkreis hat alle für den 1. Mai angemeldeten Kundgebungen verboten. Laut Landratsamt in Plauen lagen fünf Anzeigen vor. Nach dem Demo-Verbot in Zwickau hatte der III. Weg eine Kundgebung in Plauen angemeldet.