Maske und Abstand auch in Fahrstühlen
Zu Corona-Zeiten gilt auch das Fahrstuhl-Fahren als problematisch. Wir haben bei Sachsens Gesundheitsministerium in Dresden nachgefragt, welche Regeln im Lift gelten.
Weil eine Fahrstuhlkabine zu den geschlossenen Räumen zählt, gilt hier die dringende Empfehlung der sächsischen Landesregierung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – vor allem, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. So ist es auch in der sächsischen Allgemeinverfügung zum Infektionsschutzgesetz festgelegt.
Das Ministerium hat unserem Sender gesagt, dass man auch eine Maske tragen sollte, wenn man allein fährt – wegen der Aerosole vorheriger Passagiere. Falls in den Aufzug ein hustender Nachbar einsteigt, hilft es, sich von ihm abzuwenden. Da mache man auf jeden Fall nichts verkehrt, heißt es aus der Behörde.
In den üblichen Aufzügen sollten maximal zwei Menschen mitfahren. Ansonsten hat uns das Ministerium den Tipp gegeben: Um Kontakte zu vermeiden, kann man auch die Treppe nehmen.