Bewährung für Messerstecher von Plauen
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Bei einer Messerstecherei in Plauen waren im Oktober 2019 drei junge Ausländer zum Teil schwer verletzt worden. Wir haben darüber berichtet. Am Montag hat das Zwickauer Landgericht einen Afghanen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil lautete zwei Jahre Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Vor der Messerstecherei gab es einen Streit zwischen zwei ausländischen Gruppen. Deswegen hat das Gericht den ersten Messerstich als Notwehr eingeordnet, den zweiten nicht. Auch der Angeklagte war bei der Auseinandersetzung verletzt worden. Das Tatmotiv blieb bis zuletzt unklar.
