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Milderes Urteil gegen Ex-Polizist

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Ein ehemaliger Polizist muss wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen doch nicht ins Gefängnis. Das Zwickauer Landgericht hat den 43-Jährigen jetzt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zuvor hatte das Amtsgericht eine dreijährige Haftstrafe verhängt, gegen die der Mann in Berufung gegangen war.

Laut Anklage hatte der Ex-Polizist von einem zwölfjährigen Mädchen heimlich Nacktfotos und Videos angefertigt. Grund für die Strafmilderung war laut Landgericht zum einen das Geständnis des Mannes. Damit ersparte er dem Opfer eine Aussage vor Gericht. Zum anderen habe er sich  schriftlich entschuldigt und einen fünfstelligen Betrag als Täter-Opfer-Ausgleich gezahlt.

Ebenfalls positiv bewertet wurde, dass der 43-Jährige auf eigenen Antrag aus dem Dienst entlassen wurde und sich in therapeutischer Behandlung befindet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.