Mordfall Heike Wunderlich: Zweifel an eingeschränkter Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
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Im Prozess um den Mord an Heike Wunderlich haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Mittwoch Zweifel an der eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten geäußert. Zugleich warfen die Anwälte der Familie des Opfers dem Gericht vor, dies nicht ausreichend zu prüfen. Damit reagierten sie darauf, dass der Vorsitzende Richter die ständige Anwesenheit eines Gutachters abgelehnt hat. Der 61 Jahre alte Angeklagte hatte 2012 einen Schlaganfall und ist laut Gutachten nur für zwei Stunden pro Tag mit einer Pause dazwischen verhandlungsfähig.Als Zeugin sagte die beste Freundin des Opfers aus. Sie hatte mit Heike Wunderlich den Abend vor der Tat verbracht. (mit dpa)