Mordfall Wunderlich: Angeklagter will Erklärung abgeben
Acht Monate nach dem Prozessauftakt im Mordfall Heike Wunderlich will der Angeklagte an diesem Mittwoch (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Zwickau sein Schweigen brechen. Seine Verteidiger kündigten eine Erklärung des 62 Jahre alten Mannes aus Gera an. Diese werde jedoch kein Geständnis umfassen, betonten die Anwälte. Darüber hinaus wird mit dem Beginn der Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung gerechnet. Die Prozessparteien hätten sich im Vorfeld darauf geeinigt, dass mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Angeklagten pro Verhandlungstag nur ein Schlussvortrag gehalten wird. Seit Mitte Dezember muss sich der Frührentner Helmut S. vor dem Landgericht wegen Mordes verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 9. April 1987 die damals 18-Jährige Heike Wunderlich vergewaltigt und erdrosselt zu haben. Der Angeklagte, der seit einem Schlaganfall 2012 gehandicapt ist, hat zu den Tatvorwürfen bislang geschwiegen. Die Polizei war ihm dank verbesserter Methoden bei der DNA-Analyse auf die Spur gekommen. (dpa)