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Mordfall Wunderlich: Angeklagter will Erklärung abgeben

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Acht Monate nach dem Prozess­auf­takt im Mordfall Heike Wunder­lich will der Angeklagte an diesem Mittwoch (9.00 Uhr) vor dem Landge­richt Zwickau sein Schweigen brechen. Seine Vertei­diger kündigten eine Erklä­rung des 62 Jahre alten Mannes aus Gera an. Diese werde jedoch kein Geständnis umfassen, betonten die Anwälte.  Darüber hinaus wird mit dem Beginn der Plädoyers von Staats­an­walt­schaft, Neben­klage und Vertei­di­gung gerechnet. Die Prozess­par­teien hätten sich im Vorfeld darauf geeinigt, dass mit Rücksicht auf den Gesund­heits­zu­stand des Angeklagten pro Verhand­lungstag nur ein Schluss­vor­trag gehalten wird.  Seit Mitte Dezember muss sich der Frührentner Helmut S. vor dem Landge­richt wegen Mordes verant­worten. Ihm wird vorge­worfen, am 9. April 1987 die damals 18-Jährige Heike Wunder­lich verge­wal­tigt und erdros­selt zu haben. Der Angeklagte, der seit einem Schlag­an­fall 2012 gehan­di­capt ist, hat zu den Tatvor­würfen bislang geschwiegen. Die Polizei war ihm dank verbes­serter Methoden bei der DNA-Analyse auf die Spur gekommen. (dpa)