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Mordfall Wunderlich - Ex-Frauen als Zeugen gehört

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Im Mordfall Heike Wunder­lich saßen am Montag zwei frühere Lebens­ge­fähr­tinnen des Angeklagten im Zeugen­stand. Seine Ex-Ehefrau, die von 1986 bis 1988 mit dem heute 61-Jährigen verhei­ratet war, verwei­gerte die Aussage. Eine Vogtlän­derin, die zwischen 1987 und 1989 mit dem Frührentner liiert war, schil­derte hingegen ihre Erinne­rungen. Demnach brach die Bezie­hung ausein­ander, als der Mann nur zwei Wochen nach der Geburt der gemein­samen Tochter wegen Verge­wal­ti­gung verhaftet wurde. Sie habe schon zuvor den Verdacht gehabt, dass es andere Frauen gegeben habe, sagte sie vor dem Landge­richt Zwickau. Sie habe häufiger Frauen­par­füms bemerkt, ihren damaligen Lebens­ge­fährten aber nie darauf angespro­chen. Der Angeklagte sei häufig weg gewesen, ohne dass sie etwas über seinen Verbleib erfahren hätte. Gewalt­tä­tig­keiten oder sexuelle Übergriffe habe es im Zusam­men­leben nicht gegeben. Dem Mann aus dem thürin­gi­schen Gera wird vorge­worfen, am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunder­lich verge­wal­tigt und erdros­selt zu haben. Weil er unter anderem wegen Verge­wal­ti­gung in der DNA-Daten­bank regis­triert war, kamen ihm die Ermittler nach knapp 30 Jahren auf die Spur.