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Mordfall Wunderlich: Gutachter belastet Angeklagten schwer

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Im Mordfall Heike Wunder­lich aus dem Jahr 1987 weist nur eine DNA-Spur auf den Angeklagten hin. Wie der Sachver­stän­dige Steffen Schulze vom Landes­kri­mi­nalamt (LKA) am Mittwoch vor dem Landge­richt Zwickau aussagte, sei diese Spur an einem BH-Träger des Opfers gefunden worden. Insge­samt seien 22 Stellen auf geneti­sche Spuren unter­sucht worden. Die gefun­dene männliche DNA habe einen Treffer in der Daten­bank des Bundes­kri­mi­nal­amtes (BKA) mit Helmut S. ergeben. Durch eine anschlie­ßend genom­mene Speichel­probe des Tatver­däch­tigen sei dies bestä­tigt worden.

Dem 61 Jahre alten Angeklagten aus dem thürin­gi­schen Gera wird vorge­worfen, am 9. April 1987 die damals 18-jährige Heike Wunder­lich verge­wal­tigt und ermordet zu haben. Der Frührentner schweigt bislang zu den Vorwürfen.