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Mordfall Wunderlich: Verteidigung scheitert mit Befangen­heitsantrag

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Im Prozess zum fast 30 Jahre zurück­lie­genden Mord an Heike Wunder­lich ist die Vertei­di­gung mit einem Befan­gen­heits­an­trag gegen den rechts­me­di­zi­ni­schen Gutachter Hans-Peter Kinzl geschei­tert. Der Vorsit­zende Richter lehnte am Montag am Landge­richt Zwickau den Antrag als unbegründet ab. Die Vertei­di­gung hatte ihren Vorstoß damit begründet, dass der Sohn des Oberstaats­an­waltes an dem vom Gutachter gelei­teten Institut für Rechts­me­dizin Gera-Zwickau angestellt ist. Es bestehe kein Zweifel an der Unvor­ein­ge­nom­men­heit des Gutach­ters, erklärte jedoch der Richter. Kinzl war von der Staats­an­walt­schaft beauf­tragt worden, die Obduk­ti­ons­pro­to­kolle aus dem Jahr 1987 noch einmal auf Plausi­bi­lität zu prüfen und zu bewerten. Angeklagt in dem Prozess ist ein 61 Jahre alter Frührentner aus Gera. Ihm wird vorge­worfen, am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunder­lich verge­wal­tigt und erdros­selt zu haben. Bislang schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Die Verhand­lung wird am Mittwoch fortge­setzt.