++ EIL ++

Nach Hundeattacke gegen Fünfjährige kann Halter Haftstrafe abwenden

Zuletzt aktualisiert:

Für zehn Monate sollte ein Vogtländer ins Gefängnis gehen, weil sein Hund ein kleines Kind gebissen hatte. Das war im Februar 2016. Das damals fünfjährige Mädchen - es ist die Tochter der Lebensgefährtin - erlitt schwere Verletzungen im Gesicht. Gegen das Urteil wehrte sich der Mann erfolgreich. Am Dienstag hat das Landgericht als höhere Instanz die Haft- in eine Geldstrafe umgewandelt. Zahlen muss der 31-Jährige knapp 1.200 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung. Den Hund, einen Leonberger-Bordeaux-Mischling, kann er aus dem Tierheim wieder abholen.