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Nach unerlaubter Ladenöffnung: Händlern droht Bußgeld

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Den Einzel­händ­lern, die gestern trotz Verbotes ihre Geschäfte offen hatten, müssen mit empfind­liche Geldstrafen rechnen. Wie der Sprecher der Landes­di­rek­tion, Olaf Weiß, unserem Sender sagte, werde die Behörde Bußgeld­ver­fahren einleiten. Sie bekämen demnächst einen Anhörungs­bogen zugeschickt. Je nach Schwere der Ordnungs­wid­rig­keir drohen bis zu 15.000 Euro Bußgeld. Über das Sonntags­shop­ping-Verbot hatten sich unter anderem Porta und Möbel Boss hinweg­ge­setzt. Öffnen dürfen die Geschäfte nach einem Kompro­miss zwischen Stadt und Gewerk­schaft Verdi erst am vierten Advent.

Audio:

Olaf Weiß von der Landes­di­rek­tion