Nach unerlaubter Ladenöffnung: Händlern droht Bußgeld
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Den Einzelhändlern, die gestern trotz Verbotes ihre Geschäfte offen hatten, müssen mit empfindliche Geldstrafen rechnen. Wie der Sprecher der Landesdirektion, Olaf Weiß, unserem Sender sagte, werde die Behörde Bußgeldverfahren einleiten. Sie bekämen demnächst einen Anhörungsbogen zugeschickt. Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeir drohen bis zu 15.000 Euro Bußgeld. Über das Sonntagsshopping-Verbot hatten sich unter anderem Porta und Möbel Boss hinweggesetzt. Öffnen dürfen die Geschäfte nach einem Kompromiss zwischen Stadt und Gewerkschaft Verdi erst am vierten Advent.
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Olaf Weiß von der Landesdirektion