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Nach Zoff im Bauausschuss muss der Stadtrat eine Sondersitzung einlegen

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Die Zwickauer Stadträte müssen sich am 26. September eine Stunde früher im Rathaus einfinden. Oberbürgermeisterin Constance Arndt hat gegen eine Entscheidung des Bauausschusses Widerspruch eingelegt – und zwar gegen die gescheiterte Vergabe der Planungsleistung im Fall des Freizeitzentrums Marienthal. In einer Sondersitzung beschäftigt sich ab 15 Uhr der Stadtrat mit dem Thema, 16 Uhr beginnt die turnusmäßige Sitzung.

Die Innenräume des Freizeitzentrums sollen für 1,65 Millionen Euro saniert werden. Dafür stehen 1,4 Millionen Euro Fördermittel in Aussicht. Um das Geld zu bekommen, müssen die Anträge bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen – mit einer Entwurfsplanung. Die Stadtverwaltung hat die entsprechenden Planungsleistungen ausgeschrieben und nach Auswertung der Angebote ein Zwickauer Ingenieurbüro vorgeschlagen. Doch für diesen Zuschlag gab es im Bauausschuss am 2. September keine Mehrheit (Abstimmungsergebnis: 5:5).

Fünf Ausschussmitglieder stimmten mit Nein, weil sie mit dem Verfahren nicht einverstanden waren. Es zählte dabei nicht nur der Preis, sondern zu 30 Prozent die Philosophie, also die Denk- und Arbeitsweise. Die Bieter mussten unter anderem beschreiben, wie zeitgemäß, nachhaltig und kostensparend gebaut werden soll oder wie das Vorhaben bei laufendem Betrieb umgesetzt werden soll. Sieger bei diesem Kriterium und in der Gesamtwertung war das Zwickauer Büro, der preisgünstigste Bieter war es nicht.

Die Ausschussmitglieder von AfD, BfZ und Progressiven Demokraten (hier FDP) hakten hier nach, Sven Itzek kritisierte die Mehrausgaben von Steuergeldern oder die Subjektivität der Jury. Alle fünf stimmten mit Nein und kippten den Vorschlag. Vorerst! Denn die Oberbürgermeisterin legte Widerspruch ein, weil dieser Beschluss für sie rechtswidrig ist.

In der Begründung wird erläutert, dass die Vergabeordnung dieses zweite Kriterium, die Philosophie, verlangt. Ein reiner Preiswettbewerb war hier nicht zulässig, heißt es sinngemäß. Die Vergabe an einen anderen Bieter wäre demnach rechtswidrig. Und eine Nichtvergabe ebenfalls, weil der Stadtrat dieses Vorhaben in früheren Sitzungen beschlossen hat und die Verwaltung damit den Auftrag hat, dieses auch umzusetzen.