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Neue Corona-Verordnung: Kaum Änderungen in Zwickauer Kitas und Horten

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Ab Montag gilt die neue Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen. An den Corona-Regeln in den Zwickauer Kindergärten und Horten, die in kommunaler Hand sind, ändert sich kaum etwas. Wie es aus dem Rathaus hieß, bleiben sie im Regelbetrieb geöffnet. Die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln sind auch weiterhin gültig. Die Gesundheitsbestätigung müssen Eltern ebenfalls wie gehabt täglich unterschrieben in der Kita vorgelegen, aber nicht im Hort. Dort muss nur einmalig ein Formular unterschrieben werden.