Neue Grundsteuer: Post vom Finanzamt
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Immobilienbesitzer bekommen in diesen Tagen Post vom Finanzamt. Darin werden sie aufgefordert, eine elektronische Erklärung zu ihren Grundstücken oder Betrieben der Land- und Forstwirtschaft abzugeben, wie die Behörde in Zwickau mitteilte. Die Frist dafür beginnt am 1. Juli und endet am 31. Oktober. Hintergrund ist, dass bisher die Grundsteuer anhand von Werten aus dem Jahr 1935 bemessen wird. Das ist nicht mehr verfassungsgemäß, so ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2018. Mehr Infos gibt es hier.