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Neue Polizeiverordnung: Leinenzwang für Hunde mit Ausnahmen

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Hunde­be­sitzer dürfen ihre Tiere nicht mehr frei laufen lassen, ohne ein Bußgeld zu riskieren. Ab heute gilt in unserer Stadt wieder ein genereller Leinenzwang, den ein Gericht im September aufge­hoben hatte. Inzwi­schen wurde die Polizei­ver­ord­nung neu verfasst. Darin sind sechs spezi­elle Hunde­wiesen aufge­führt, in denen die Tiere freige­lassen werden können. Mehr Infos:1. Neupla­nitz – Zaanstader Straße/Wende­stelle

2. Marien­thal –Mommsen­straße

3. Crossen – ehema­lige Zellstoff­fa­brik

4. Eckers­bach –Max-Planck-Straße

5. Zentrum – Uhdestraße/Nikolay-Schacht-Feste

6. Nieder­pla­nitz – Alexand­er­höhe