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Noch keine Entscheidung im Julia-Neigel-Prozess in Bautzen

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Im Julia-Neigel-Prozess am Oberverwaltungsgericht - OVG -  in Bautzen ist heute noch keine Entscheidung gefallen. Der Senat wird zunächst über einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter beraten und danach über die Frage, ob die Klage zulässig ist.  Neigel wirft dem Freistaat Sachsen vor, nach Aufhebung der pandemischen Corona-Lage in Deutschland  eine 2G-Impfpflicht für Konzerte eingeführt und für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben. Sie  spricht von einer „willkürlichen Handhabe“. Ihr entstanden Einbußen durch abgesagte Konzerte.

Neigel hatte einen Normenkontrollantrag gegen die beanstandete Verordnung des Freistaates aus dem November 2021 erhoben. „Zu diesem Zeitpunkt war aber die Vorschrift schon nicht mehr in Kraft“, so OVG-Sprecher Mittag. Der Streitpunkt ist, ob es noch zulässig war, diesen Antrag zu stellen. Von der Entscheidung des Senats hängt ab, ob über den Kern der Klage verhandelt wird.

Zu Beginn der Verhandlung stellte der Rechtsbeistand der Klägerin einen Befangenheitsantrag.  Die Richter ließen die gebotene Neutralität vermissen. Sie hätten mit einer Aussage gegen die freiheitlich  demokratische Grundordnung verstoßen, rügte er. Dabei geht es um eine Aussage in einem  Eilbeschluss der Richter von November 2021,  wonach sinngemäß  Menschen, die sich nicht gegen Corona haben impfen lassen, auch mit negativen Konsequenzen leben müssten.  Im Laufe der Verhandlung beschränkte die Klägerseite ihren Antrag auf den Vorsitzenden Richter Freiherr Georg von Welck. Er hatte auf Aufforderung, seine beisitzenden Richter zu fragen, ob sie sich befangen fühlten, nicht jeden einzelnen darauf antworten lassen, sondern sich umgeschaut und pauschal gesagt: „Wir erklären uns  für nicht für befangen“.

Die Sängerin zeigte sich nach der Verhandlung gut gelaunt und kämpferisch. „Die kulturelle Teilhabe – das zwingende Völkerrecht – darf auch in Corona-Zeiten nicht außer Kraft gesetzt werden. Da spreche ich nicht nur für mich, sondern auch für meine Kollegen und für alle Bürger, die Kultur erleben möchten“, sagte uns Neigel.

Zur Verhandlung erschienen wie auch zum Termin im Sommer vergangenen Jahres wieder  Fans und Unterstützer der Sängerin. Der Saal ist bis zum letzten Platz gefüllt. Journalisten dürfen nur eingeschränkt arbeiten. Sie hatten nicht die Möglichkeit, während der Verhandlung Texte in die Redaktion zu kabeln. Verboten waren auch Fotoaufnahmen mit dem Handy. Zuschauer mussten sich peniblen Einlasskontrollen unterziehen. Ob eine besondere Bedrohungslage vorliegt, konnte uns der Gerichtssprecher nicht sagen. Er verwies auf eine Anordnung seines Dienstherrn.

 

Audio:

Knut-Michael Kunoth