Neuer Landrat Carsten Michaelis kann nicht vereidigt werden
Der neu gewählte Landrat, Carsten Michaelis, kann sein Amt nicht wie geplant antreten. Gegen die Wahl sind Einsprüche bei der Landesdirektion eingegangen.
Konkret liegen der Behörde zwei Wahlanfechtungen vor. Eine betrifft den Wahlkreis Lichtenstein, wo an diesem Tag gleichzeitig der Bürgermeister gewählt wurde. Moniert wird z.B. die Differenz der abgegebenen und die Differenz der ungültigen Stimmen bei beiden Wahlen. Im zweiten Einspruch geht es darum, dass zwei Briefwählern im Wahllokal die Abgabe ihrer Stimmen verweigert wurde.
Der CDU-Mann Carsten Michaelis hatte den zweiten Wahlgang zur Landratswahl am 3. Juli mit neun Stimmen Vorsprung gewonnen. Laut den Regularien müsste der bisherige Landrat Christoph Scheurer so lange im Amt bleiben bis über die Einsprüche entschieden wurde, es sei denn er widerspricht.