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Neues Schulgesetz für Sachsen

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In Sachsen ist ein neues Schul­ge­setz geplant. Der Entwurf sieht unter anderem die Siche­rung von Schulen im ländli­chen Raum vor. Kleine Grund­schulen werden demnach nicht mehr wegen Schüler­mangel geschlossen, wenn sie Jahrgangs­über­grei­fend unter­richten. Auch ist mehr gemein­samer Unter­richt von behin­derten und nicht­be­hin­derten Schülern vorge­sehen. So können Kinder mit geistiger Behin­de­rung oder Lernbe­hin­de­rungen auch künftig an Oberschulen unter­richtet werden. Das neue Schul­ge­setz soll im kommenden Jahr in Kraft treten.